Satzung
   
   
     
 
  1. Die Gesellschaft trägt den Namen Deutsch internationale Wasserturm-Gesellschaft mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung
  2. Sitz der Gesellschaft ist Dorsten, Kreis Recklinghausen, Deutschland
  3.  
  4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Dokumentation und Erfassung von Wassertürmen weltweit. Die Gesellschaft bezweckt insbesondere alte Wassertürme vor dem Abriss zu bewahren und bei deren Erhalt und Restaurierung mit großem Engagement und Fördermitteln mitzuwirken. Da Wassertürme in fast allen Ländern der Welt anzutreffen sind, wird eine grenzüberschreitende und völkerverbindende Gemeinschaft angestrebt.
  5. Der Verein ist frei von politischen und konfessionellen Bindungen
  6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
  1. Die Gesellschaft wird ehrenamtlich geleitet
  1. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitritterklärung (Brief, Fax, e-mail) beantragt. Über den Antrag entscheidet der Vorstand in Mehrheit. Firmen oder juristische Personen haben in Ihrer Beitrittserklärung eine natürliche Person zu benennen, die die Mitgliedschaftsrechte ausüben soll.
  1. Die Mitgliedschaft und damit alle in Verbindung stehenden Ansprüche enden durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
  2. Der Austritt kann schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. (Brief, Fax, e-mail). Der entrichtetet Jahresbeitrag wird nicht zurückgezahlt.
  3. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar
  1. Höhe und Beiträge werden vom Vorstand festgelegt. der Jahresbeitrag ist von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu genehmigen. *Angestrebt wird ein Jahresbeitrag von 30 € für Einzelpersonen und 50 € für Eheleute, Gemeinschaften oder Verbände.
  1. Änderung der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75% aller anwesenden Mitglieder.