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- Die Gesellschaft trägt den Namen
Deutsch internationale Wasserturm-Gesellschaft mit dem Zusatz
e.V. nach Eintragung
- Sitz der Gesellschaft ist Dorsten, Kreis
Recklinghausen, Deutschland
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- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Dokumentation und Erfassung
von Wassertürmen weltweit. Die Gesellschaft bezweckt
insbesondere alte Wassertürme vor dem Abriss zu bewahren
und bei deren Erhalt und Restaurierung mit großem
Engagement und Fördermitteln mitzuwirken. Da Wassertürme
in fast allen Ländern der Welt anzutreffen sind, wird
eine grenzüberschreitende und völkerverbindende
Gemeinschaft angestrebt.
- Der Verein ist frei von politischen und
konfessionellen Bindungen
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
- Die Gesellschaft wird ehrenamtlich geleitet
- Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche
Beitritterklärung (Brief, Fax, e-mail) beantragt. Über
den Antrag entscheidet der Vorstand in Mehrheit. Firmen
oder juristische Personen haben in Ihrer Beitrittserklärung
eine natürliche Person zu benennen, die die Mitgliedschaftsrechte
ausüben soll.
- Die Mitgliedschaft und damit alle in
Verbindung stehenden Ansprüche enden durch Austritt,
Tod oder Ausschluss.
- Der Austritt kann schriftlich zum Ende
des Geschäftsjahres erfolgen. (Brief, Fax, e-mail).
Der entrichtetet Jahresbeitrag wird nicht zurückgezahlt.
- Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar
oder vererbbar
- Höhe und Beiträge werden vom
Vorstand festgelegt. der Jahresbeitrag ist von der Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu genehmigen.
*Angestrebt wird ein Jahresbeitrag von 30 € für
Einzelpersonen und 50 € für Eheleute, Gemeinschaften
oder Verbände.
- Änderung der Satzung beschließt
die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75% aller
anwesenden Mitglieder.
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